Sony, Microsoft und Nintendo wollen Spieler in den USA nicht für mögliche Folgen früherer Zölle entschädigen. Stattdessen beantragen die Unternehmen jeweils, laufende Sammelklagen abzuweisen. Ihr Kernargument ist ähnlich: Wer eine Konsole zum angegebenen Preis kauft, erhält das Produkt, für das er bezahlt hat.
Für Konsolenfans ist das vor allem deshalb wichtig, weil es hier nicht nur um eine einzelne Preiserhöhung geht. Die Klagen stellen grundsätzlich die Frage, ob Hersteller Geld zurückgeben müssen, wenn sich später herausstellt, dass bestimmte Zollzahlungen nicht rechtmäßig waren. Eine Gerichtsentscheidung gibt es bisher nicht.
Sony rechnet mit einer hohen Rückzahlung
Sony hatte im Juli gegenüber Investoren erklärt, mit rund 508 Millionen US-Dollar Rückerstattung von der US-Regierung zu rechnen. Das Geld bezieht sich auf gezahlte Zölle, die später größtenteils für rechtswidrig erklärt wurden.
Kläger und Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, dass höhere PS5-Preise mit der damaligen Zollpolitik zusammenhängen könnten. Sony will diese Verbindung vor Gericht aber nicht gelten lassen. Die Anwälte schreiben, es gebe keinen Beweis dafür, dass die Zölle tatsächlich der Grund für die Preissteigerung der PS5 im August 2025 gewesen seien.
Sony nennt mehrere andere mögliche Gründe für Konsolenpreise: Inflation, Wechselkurse, Kosten für Bauteile und Logistik, Nachfrage sowie die allgemeine Wettbewerbssituation. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Zölle keine Rolle spielten. Sony sagt nur, dass die Kläger einen direkten Zusammenhang bisher nicht belegt hätten.
Microsoft und Nintendo argumentieren ähnlich
Microsoft verfolgt in Washington dieselbe Richtung und beantragte am 21. August die Abweisung einer Klage. Die Xbox-Anwälte betonen, dass der Kauf einer Konsole zum beworbenen Preis für sich genommen kein rechtlicher Schaden sei. Nach ihrer Sicht ist es nicht entscheidend, welche Kosten Microsoft Monate später intern für die Preisgestaltung zugerechnet werden.
Auch Nintendo lehnt Entschädigungen ab. Die Rechtsvertretung des Unternehmens verweist darauf, dass Hersteller oder Händler ihre Preise festlegen und Käufer selbst entscheiden, ob sie diese bezahlen möchten.
Das ist für die Verfahren wichtig, weil sich die drei großen Konsolenfirmen damit nicht gegenseitig widersprechen. Sie verteidigen vor allem denselben Grundsatz: Ein später erstatteter Betrag aus Zollzahlungen soll nicht automatisch zu einem Anspruch der Käufer führen.
Die zweite PS5-Preiserhöhung ist für Sony ein wichtiges Argument
Sony verweist außerdem auf die jüngste Entwicklung bei der PS5. Im April 2026 wurden alle Modelle jeweils um 100 US-Dollar beziehungsweise Euro teurer. Zu diesem Zeitpunkt hatten US-Gerichte die betreffenden Zölle bereits für rechtswidrig erklärt.
Sonys Anwälte sehen darin ein Argument gegen die Idee, dass Zölle allein die Preise bestimmt hätten. Wenn die Abgaben der einzige Grund gewesen wären, wäre eine weitere Erhöhung nach ihrer Aufhebung schwerer zu erklären. Für Spieler zeigt das vor allem, wie kompliziert die Frage hinter einem Konsolenpreis ist: Selbst wenn eine einzelne Kostenart wegfällt, können Hersteller auf weitere Ausgaben oder Marktbedingungen verweisen.
Ob diese Argumente vor Gericht reichen, müssen die zuständigen Gerichte nun entscheiden. Eine Ausnahme gibt es immerhin: Der Playdate-Hersteller Panic will seine Zollerstattungen nach eigener Ankündigung an Kunden weitergeben. Bei Sony, Microsoft und Nintendo sieht es derzeit nicht danach aus.