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Twitch: Klage wegen Training automatisierter Systeme

Von Alex 3 Min. Lesezeit

Ein Streamer zieht gegen Twitch und Amazon vor Gericht. Es geht um Streams, Clips und Chats für das Training automatisierter Systeme.

Ein Twitch-Streamer hat in Kalifornien eine Sammelklage gegen Twitch und Amazon eingereicht. Der Vorwurf ist ziemlich direkt: Streams und andere Inhalte von Creatorn sollen ohne Zustimmung und ohne Bezahlung für das Training generativer Modelle genutzt worden sein.

Kläger ist Warren Pandiscia, selbst Twitch-Creator mit mehr als 900 Followern. Nach dem Bericht wurde die 37-seitige Beschwerde beim Bundesgericht für den Northern District of California eingereicht. Wichtig dabei: Das ist erst einmal ein Vorwurf aus der Klage. Ob Twitch oder Amazon rechtlich etwas falsch gemacht haben, ist damit noch nicht entschieden.

Für Streamer ist die Sache trotzdem wichtig. Es geht nicht nur um große Kanäle mit riesigem Publikum. Wenn die Klage stimmt, könnten auch kleinere Creator betroffen sein, deren Videos, Clips oder Chats auf der Plattform liegen.

Was Twitch inzwischen erlaubt

Twitch hat Anfang des Monats öffentlich gemacht, dass Inhalte der Plattform für generative Modelle verwendet werden können. Dazu zählen laut Ankündigung Streams, gespeicherte Clips, Chatverläufe sowie Bilder und Texte auf Kanälen.

Gleichzeitig gibt es jetzt eine Einstellung, mit der Creator widersprechen können. Die Option heißt „Training for Generative Automatisierungstechnik“ und sitzt in den Sicherheitseinstellungen. Wer sie deaktiviert, meldet den eigenen Kanal ab.

Ganz sauber löst das aber nicht alles. Die Einstellung gilt nicht rückwirkend. Sie hängt außerdem am einzelnen Kanal und nicht einfach am ganzen Konto. Dazu kommt: Wenn du in einem fremden Stream auftauchst und dieser Kanal nicht widersprochen hat, kann dein Bild oder deine Stimme trotzdem in Material vorkommen, das genutzt wird.

Bestimmte Funktionen bleiben laut Twitch auch nach dem Widerspruch aktiv. AutoMod soll weiterlaufen, aber keine Daten zur Inhaltserzeugung speichern. Automatische Untertitel bleiben ebenfalls aktiv, ohne dass Streams oder Clips für neue Inhaltsmodelle aufbewahrt werden sollen.

Warum es Streit um die Voreinstellung gibt

In der Community kam schnell Kritik auf. Viele wollten, dass das Training freiwillig ist und standardmäßig aus bleibt. Twitch-Produktchef Mike Minton erklärte in einem Patch-Notes-Stream aber, warum Twitch es anders macht: Wenn es eine freiwillige Anmeldung wäre, würde sich seiner Einschätzung nach kaum jemand dafür entscheiden.

Das ist genau der Punkt, der für Creator so nervt. Twitch sagt im Grunde: Wir geben euch eine Möglichkeit zum Widerspruch. Viele Streamer sehen aber eher das Problem, dass sie überhaupt erst aktiv etwas abschalten müssen.

Pandiscia argumentiert laut Klage, er habe keinen Grund gehabt anzunehmen, dass seine Inhalte so verwendet würden. Er habe widersprochen, sobald die Möglichkeit existierte. Nach seiner Darstellung wurden Inhalte aber schon 2024 eingesetzt, also bevor Twitch die Nutzung offen erklärte und bevor es die neue Einstellung gab.

Dazu passt eine frühere Aussage von Minton aus dem Jahr 2024. Damals bestätigte er, dass Amazon Twitch für entsprechendes Training genutzt habe, allerdings in einem Prototyping-Maßstab und nicht im Produktionsmaßstab. Was daraus rechtlich folgt, ist nun Teil des größeren Streits.

Warum das auch Zuschauer betrifft

Bei Twitch geht es selten nur um den Streamer vor der Kamera. Chats, Gäste, Mitspieler und Clips gehören oft dazu. Genau deshalb ist die Frage größer als ein normales Plattform-Update.

Wenn Inhalte für automatisierte Systeme genutzt werden, betrifft das nicht nur fertige Videos. Auch Chatnachrichten und Auftritte in anderen Streams können eine Rolle spielen. Für Zuschauer heißt das: Selbst wenn du keinen eigenen Kanal hast, kannst du trotzdem in Inhalten auftauchen, die andere veröffentlichen.

Twitch und Amazon haben auf eine Anfrage zu dem Fall bislang nicht reagiert. Damit bleiben zwei Dinge offen: wie weit die Nutzung in der Vergangenheit wirklich ging und ob das Gericht die Argumente der Klägerseite trägt. Klar ist aber schon jetzt: Die neue Widerspruchsoption ist für Creator wichtig, löst den Streit um alte Inhalte und Auftritte in fremden Streams aber nicht komplett.

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